Klimawandel und seine Folgen
Der Klimawandel lässt sich nicht mehr wegdiskutieren – die Sommer werden immer heißer und trockener, die Arbeitsbedingungen verändern sich. Statt leichter Landregen gibt es vermehrt starke kurze Gewitter mit Platzregen und heftigen Windböen.
Überschwemmungen, Erdrutsche oder Hagelschläge stellen weitere Gefahren im Arbeitsalltag insbesondere auf Baustellen dar. Extremwetterlagen belasten zudem die Psychische Gesundheit.
„Der Mensch reagiert sensibel auf Klimaveränderungen – vor allem auf steigende Temperaturen. Besonders das menschliche Herz-Kreislauf-System wird durch extrem hohe Temperaturen stark beansprucht.
Die Leistungsfähigkeit und das körperliche Wohlbefinden können durch Hitze nachhaltig beeinflusst werden. Insbesondere ältere und geschwächte Menschen…sind von den gesundheitlichen Risiken des Klimawandels betroffen. Auch Wetterextreme stellen eine zunehmende Gefahr dar.
In Deutschland werden Hitzewellen als Folge des Klimawandels zukünftig häufiger auftreten und länger andauern. Sie können extremen Hitzestress beim Menschen auslösen, wenn über längere Zeit sehr hohe Temperaturen herrschen, nur geringe Luftbewegung stattfindet und eine relativ hohe Luftfeuchtigkeit besteht. Der Stress vermindert die körperliche Leistungsfähigkeit und wirkt sich so auch nachteilig auf die gesellschaftliche Produktivität in Industrie und Gewerbe aus.“ Umweltbundesamt
Die Gefahr von Asthma, Allergien, Sonnenbrand und Hautkrebs nehmen zu und auch die Vermehrung von krankheitsübertragenden Insekten wie Mücken oder Zecken steigt.
Was bedeutet der Klimawandel für Dich als Arbeitgeber?
Es ist nicht reine Nettigkeit von Dir, wenn Du Dir Gedanken machst, wie Du Deine Mitarbeiter*innen gegen die Folgen des Klimawandels schützen kannst.
Neben Deinem Interesse, die Gesundheit Deiner Mitarbeiter und deren Produktivität zu erhalten, regeln verschiedene Gesetze Deine Fürsorgepflicht Deinen Mitarbeitern gegenüber:
Die Grundlage bildet der § 618 BGB: „Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.“
Das bedeutet, dass Du als Arbeitgeber alles dafür tun musst, dass Deine Mitarbeiter ihre Arbeit gefahrlos erledigen können.
Noch konkreter beschreiben folgende gesetzliche Schutzvorschriften Deine Fürsorgepflicht:
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Dich als Arbeitgeber zu ermitteln, ob und wie Deine Mitarbeiter*innen bei der Arbeit gefährdet sind. Sollten Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit bestehen, musst Du als Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen treffen.
- das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert unter anderem, wie lange Deine Mitarbeiter*innen höchstens am Tag arbeiten dürfen und welche Ruhepausen sie einhalten müssen.
- das Mutterschutzgesetz (MuSchG), konkret §11, legt beispielsweise fest, dass Du als Arbeitgeber „eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen darfst, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, die für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen.
Als physikalische Einwirkungen im Sinne von Satz 1 sind insbesondere zu berücksichtigen:- 1. ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen,
- 2.Erschütterungen, Vibrationen und Lärm sowie
- 3.Hitze, Kälte und Nässe.
- die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt fest, was Du als Arbeitgeber beim „Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten“ in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu beachten hast.
Die Sommer in Deutschland werden aufgrund des Klimawandels immer heißer – mit diesen Tipps machst Du Deinen Arbeitnehmern, insbesondere auf der Baustelle, das Arbeiten erträglicher
Überlege Dir zuerst, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Du ergreifen kannst, bevor Du über personenbezogene Maßnahmen nachdenkst.
Diese könnten sein:
- 🦉 Plant Baustellenabläufe, wenn möglich, nach Sonnenstand. Fangt früh an und verlegt die schweren körperlichen Arbeiten in die Morgenstunden – erledigt danach leichtere oder maschinenunterstütze Aufgaben.
- 🦥 Plant mehrere kürzere Pausen zur Abkühlung ein, insbesondere in der Zeit zwischen 11:00 und 15:00 Uhr, in der die Sonneneinstrahlung am höchsten ist,
- Drosselt vielleicht sogar das Arbeitstempo, passe die Belastung der Leistungsfähigkeit Deiner Mitarbeiter an – Neulinge müssen sich erst an das Arbeiten bei Hitze gewöhnen.
- ⛱ Sorgt für beschattete Arbeits- oder zumindest Erholungsplätze
- Mit eurem Logo versehene Sonnensegel oder Schirme bieten nicht nur die Möglichkeit, sich im Schatten auszuruhen, sondern machen Dich gleichzeitig als fürsorglichen Arbeitgeber sichtbar.
- Optimalen Schutz bieten UV-absorbierende Stoffe – idealer Weise verwendest Du Produkte, die dem UV-Standard 801 entsprechen.
- Stelle klimatisierte Fahrzeuge und/oder Bauwagen zur Verfügung – biete ggf. mobile Überdachungen auf Großbaustellen an.
- Stelle Sonnencreme (mind. LSF 30, besser 50 – sollte alle 2 Stunden erneut großzügig aufgetragen werden), Mücken-/Zeckenspray und vielleicht sogar Kühlakkus und -Taschen oder Wasser zum Abkühlen bereit.
- 🧃versorgt die Kollegen mit ausreichend Trink-Wasser, Tee oder sogar frischen Saftschorlen, 🍉Melone, 🥒Gurkenspiessen…und „verordne“ regelmäßige Trinkpausen (ca. alle 20 MIn – es sollten mind. 2,5 Liter getrunken werden).
- Gib ab und an ein 🍦Eis aus
- Besorgt für alle 🧢Kopfbedeckung, Nackenschutz, 🕶 Sonnenbrillen mit UV-Schutz (Schutzstufe 5 – 2,5 / graue Tönung; für gewerbliche Nutzung zugelassen) und vielleicht sogar UPF 50+ Sonnenschutz 👕Outdoorshirts.
- Es gibt sogar Unternehmen, die haben eigene Firmen-Pools, in denen sich die KollegInnen in der Mittagspause oder nach Feierabend abkühlen können. Ein Kinderplanschbecken könnte auch eine Variante zum Füße oder Arme abkühlen sein.
Rechne ggf. damit, im schlimmsten Hitzefall auch einmal Hitzefrei zu geben.

Symptome Hitzschlag BG Bau

Hitzschlag erste Hilfe BG Bau
Unerlässlich ist die Unterweisung Deiner Mitarbeiter zum richtigen Verhalten bei Hitze, zu den Symptomen von Hitzeerkrankungen und zur Ersten Hilfe. Das gleiche gilt natürlich für das Verhalten bei Extremwetterlagen.
Bei der Berufsgenossenschaft Bau findest Du eine Broschüre zur Gefährdungsbeurteilung und ausdruckbare DIN A4 Plakate zu den Maßnahmen – diese gibt es sogar in vielen verschiedenen Sprachen.
Die Berufsgenossenschaften (BG) bieten darüber hinaus auch Beratung und Schulungen zu Aspekten der Arbeitssichersicherheit.
Extranutzen
Neben der Gesunderhaltung Deiner Mitarbeiter*innen stärken diese achtsamen Maßnahmen auch die Bindung Deiner Mitarbeiter*innen an Dein Unternehmen.
Wenn Du fürsorglich mit Deinen Mitarbeitern umgehst, hat dies eine positive Wirkung auf Dein Unternehmensimage und damit auch auf Deine Attraktivität für potentielle Bewerber*innen.
Außer, dass Deine Mitarbeiter*innen vermutlich positiv über Deine Maßnahmen sprechen und Deine Kunden diese auf der Baustelle wahrnehmen werden, kannst Du mit Hilfe von Social Media für die Sichtbarkeit Deiner Aktivitäten sorgen und darüber neue Kunden wie auch Mitarbeiter auf Dich aufmerksam machen.
Wie sorgst Du (oder Dein/e Chef*in) für Deine Mitarbeiter*innen?
Hinterlasse gerne einen Kommentar.